Turnierorganisation
Beauftragter Turnierorganisation und Turnierleiter
Im DVG können die ausrichtenden Vereine, im Rahmen der Vorgaben des DVG-Regelwerks, ihr Turnier frei und kreativ gestalten. Jeder turnierausrichtende Verein muss daher über zwei lizenzierte Turnierorganisatoren verfügen, die in den für die Ausrichter wichtigen Fragen des Regelwerks geschult wurden.
Für die Kontrolle der Einhaltung aller Regeln auf dem jeweiligen Tanzturnier ist der vom DVG eingesetzte Turnierleiter zuständig. Sie sorgen dafür, dass es für die Aktiven regelkonform und fair zugeht.
Den Einsatz der Turnierleiter koordiniert der vom DVG eingesetzte Beauftragte für Turnierorgansiation. Er ist, neben dem DVG-Sportwart, Ansprechpartner für die Turnierausrichter in allen Fragen rund um die Organisation der Tanzturniere. In der Sportwartevollversammlung trägt er mit seiner Erfahrung entscheidend zur Meinungsfindung in allen Fragen rund um den Turnierbetrieb bei.
Beauftragter für Turnierorganisation:
Die aktuellen Turnierleiter:
Zuletzt geändert am 09.07.2011 durch Schindler