Vorlage Führungszeugnis
Seit dem 1. Oktober 2026 sind erweiterte Führungszeugnisse auch in digitaler Form erhältlich. Im Rahmen der DOSB-Safe-Sport-Vorgaben sind bei der Vorlage der Führungszeugnisse folgende Hinweise zu beachten:
Digitale Führungszeugnisse
Digital ausgestellte Führungszeugnisse müssen zwingend auch in digitaler Form eingereicht werden.
Zu beachten ist:
- Die Übermittlung muss passwortgeschützt und verschlüsselt
- Das zugehörige Passwort ist aus Sicherheitsgründen auf einem separaten Kommunikationsweg zu übermitteln.
- Ein Ausdruck des digitalen Führungszeugnisses kann nicht akzeptiert werden.
Hintergrund: Digitale Führungszeugnisse enthalten einen QR-Code, der zur Überprüfung der Echtheit des Dokuments eingescannt werden muss. Bei einem Ausdruck ist dieser QR-Code nicht mehr auslesbar, sodass die erforderliche Echtheitsprüfung nicht durchgeführt werden kann.
Führungszeugnisse in Papierform
Herkömmliche Führungszeugnisse, die auf dem bekannten grünen Spezialpapier ausgestellt werden, sind weiterhin an den PiG Beauftragten im Original auf dem Postweg einzusenden. Eine eingescannte Kopie oder ein Foto ist nicht ausreichend.
Grundsätzliches
Unabhängig davon, ob das erweiterte Führungszeugnis digital oder in Papierform ausgestellt wurde, gilt weiterhin:
Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein.
Die benötigten Formulare zur Beantragung einer Gebührenbefreiung für das erweiterte Führungszeugnis kann grundsätzlich der Heimatverein ausstellen.
Sollte dies nicht möglich sein, kann der PiG-Beauftragte kontaktiert werden, der das Formular entsprechend ausstellen kann.
Bitte beachtet diese Vorgaben bei der Beantragung und Einreichung der erweiterten Führungszeugnisse, um eine reibungslose Bearbeitung und Überprüfung sicherzustellen.