DTV Mitgliedermeldeportal 2025
DTV Mitgliedermeldeportal 2025 geöffnet – korrekte Gliederzuordnung sichert Beitragsrückflüsse
Das Mitglieder-Meldeportal des Deutschen Tanzsportverbands (DTV) ist ab sofort geöffnet. Alle Vereine werden gebeten, ihre Mitgliederzahlen bis spätestens 15. Januar 2025 zu melden. Stichtag für die Mitgliederaufstellung ist der 1. Januar 2025.
Direkt zum Meldeportal:
https://ev.tanzsport-portal.de
Die vollständig und korrekt gemeldeten Mitgliederdaten bilden die Grundlage für die Beitragsveranlagung des DTV. Besonders wichtig ist die richtige Zuordnung der Mitglieder zur Gliederung „Garde- und Schautanzsport“, damit die tatsächliche Größe unserer Sportart im Verband korrekt abgebildet wird.
Ein besonderes Augenmerk gilt den Bestimmungen der Finanzordnung:
- Erfolgt keine fristgerechte Meldung oder bestehen berechtigte Zweifel an der Richtigkeit, ist der DTV-Schatzmeister verpflichtet, den Beitrag zu schätzen. Dabei wird mindestens ein jährlicher Mitgliederzuwachs von 10 % angesetzt.
- Falsche oder unvollständige Meldungen werden ausdrücklich als verbandsschädigendes Verhalten eingestuft und können verbandsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für unseren Fachverband hat die korrekte Meldung unmittelbare finanzielle Relevanz:
Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung erhalten vom DTV jährlich Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Höhe dieses Rückflusses richtet sich nach den im Vorjahr an den DTV gezahlten Beiträgen der Einzelmitglieder. 60 % dieser Beiträge fließen an den Fachverband zurück.
Unser dringender Appell an alle Vereine:
Bitte meldet Mitgliederzahlen rechtzeitig, vollständig und der korrekten Gliederung „DVG Garde- und Schautanzsport“ zugeordnet. Nur so können wir die uns zustehenden Mittel erhalten und weiterhin optimale Rahmenbedingungen für unseren Sport, unsere Aktiven und unsere Vereine schaffen.
Eure
Cynthia Rosengarten
DVG Präsidentin